Einladungen und Protokolle der Mitgliederversammlungen
Einladung zur 29. Mitgliederversammlung
Zeit: Mittwoch, der 13. November 2024, 17.00 Uhr
Ort: Universitätsstr. 38, Hörsaal 38.03, 70569 Stuttgart
Vorgeschlagene Tagesordnung:
TOP | 1: | Formalia (Eröffnung, Anwesenheit, Tagesordnung) |
TOP | 2: | Protokoll der 27. Mitgliederversammlung |
TOP | 3: | Bericht der Geschäftsleitung und des Vorstands |
TOP | 4: | Mitgliederentwicklung |
TOP | 5: | Bericht aus dem Kuratorium |
TOP | 6: | Jahresabschluss 2022 und Bericht der Rechnungsprüfer |
TOP | 7: | Entlastung des Vorstandes für das Wirtschaftsjahr 2022 |
TOP | 8: | Wahlen für das Kuratorium |
TOP | 9: | Wahlen für den Vorstand |
TOP | 10: | Wahl der Rechnungsprüfer:innen für das Haushaltsjahr 2023 |
TOP | 11: | Festlegung der Mitgliedsbeiträge 2024 |
TOP | 12: | Verschiedenes |
Anlage zu TOP 2:
Eine Genehmigung des Protokolls vom Vorjahr wird zukünftig nicht mehr in der Tagesordnung der darauffolgenden Mitgliederversammlung vorgenommen. Das Protokoll der Mitgliederversammlung gilt einen Monat nach Publizierung der Kurzfassung als angenommen, falls keine Widersprüche kommen.
Begründung: Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu Satzungsänderungen die eine Genehmigung des Amtsgerichts erfordern, können im selben Jahr vorgenommen werden. Die Kurzfassung des Protokolls wird, wie in den vergangenen Jahren, auf unserer Webseite veröffentlicht unter dem Link: https://www.informatik-forum.org/ueber-uns/mitgliederversammlungen . Eine Langfassung des Protokolls kann in der Geschäftsstelle eingesehen werden.
zu TOP 10 Vorschlag einer Satzungsänderung (MV vom 13.11.2024):
Der Vorstand schlägt eine Satzungsänderung vor, durch die spezielle Rollen im Vorstand nicht länger ausgewiesen sind und daher auch nicht spezifisch gewählt werden müssen. Stattdessen erfolgt die Arbeitsverteilung intern im Vorstand. Dafür wird erneut die Anzahl der Vorstände erhöht, um die Arbeit auf mehr Schultern zu verteilen. Die betroffenen Paragraphen sind im Folgenden in der alten und neuen Fassung gegenübergestellt.
Alte Fassung: |
Neue Fassung: |
§ 6 Mitgliederversammlung (3) Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt unter Angabe der Tagesordnung durch den Vorsitzenden des Vorstands durch elektronische (in Ausnahmefällen durch schriftliche) Mitteilung an die letzte bekannte Mailadresse (bzw. Anschrift) jedes Mitglieds. … |
§ 6 Mitgliederversammlung (3) Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt unter Angabe der Tagesordnung durch ein Mitglied des Vorstands durch elektronische (in Ausnahmefällen durch schriftliche) Mitteilung an die letzte bekannte Mailadresse (bzw. Anschrift) jedes Mitglieds. … (3a) Die Mitgliederversammlung kann auf Entscheidung des Vorstands in hybrider oder virtueller Form abgehalten werden. |
(4) Die Mitgliederversammlung wird von einem Mitglied des Vorstands, in der Regel durch den Vorsitzenden, geleitet. Sind alle Mitglieder des Vorstands verhindert, so wählt die Mitgliederversammlung unter Leitung des ältesten anwesenden Mitglieds einen Versammlungsleiter. |
(4) Die Mitgliederversammlung wird von einem Mitglied des Vorstands, in der Regel durch den Vorsitzenden, geleitet. Sind alle Mitglieder des Vorstands verhindert, so wählt die Mitgliederversammlung unter Leitung des ältesten anwesenden Mitglieds einen Versammlungsleiter. |
§ 8 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus (2) < unverändert> (3) Je zwei Mitglieder des Vorstands vertreten den Verein nach außen. Die Vertretung nach innen erfolgt durch den Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung durch einen der stellvertretenden Vorsitzenden und im Falle der Verhinderung aller dieser Personen durch den Schatzmeister. Die Reihenfolge der Vertretung legt der Vorstand fest.
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§ 8 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus mindestens fünf und höchstens elf Mitgliedern. Die Mitglieder des Vorstands müssen Mitglieder des Vereins sein oder eine juristische Person, die Mitglied ist, vertreten oder einen rechtsfähigen Verein, der Mitglied ist, repräsentieren. (2) < unverändert> (3) Je zwei Mitglieder des Vorstands vertreten den Verein nach außen. Die Vertretung nach innen erfolgt durch jedes Vorstandsmitglied. |
§ 9 Aufgaben des Vorstandes (3) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. (4) Der Vorstand soll sich eine Geschäftsordnung geben. |
§ 9 Aufgaben des Vorstandes (3) Der Vorstand soll sich eine Geschäftsordnung geben. Der Vorstand legt die Verteilung seiner Aufgaben auf seine Mitglieder fest. Insbesondere soll ein Mitglied die Rolle des Schatzmeisters übernehmen. Für Sitzungen wird die Sitzungsleitung einem Mitglied des Vorstands übertragen. (4) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Sitzungsleitung. |
Aus dem Protokoll:
zu TOP |
1: |
Das Quorum ist mit 34 teilnehmenden Mitgliedern erfüllt. Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgte rechtzeitig. |
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2: |
Das Protokoll der 28. Mitgliederversammlung sowie die Information zur zukünftigen Genehmigung des Protokolls vom Vorjahr werden einstimmig genehmigt. |
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3: |
Der Verein hat im vergangenen Jahr mit seinen Firmenmitgliedern drei Workshops aus der Serie „Industrielle Praxis“ angeboten und durchgeführt. Weitere infos-Kolloquien wurden abgehalten und im Juli fand im Anschluss an ein infos-Kolloquium das infos-Sommerfest statt. Das Symposium „Bit-Archäologie“ des Computermuseums wurde unterstützt. Das Computermuseum wurde auf dem Informatik Festival 2024 in Wiesbaden mit der Klaus-Tschira-Medaille ausgezeichnet. infos würdigte die Verleihung mit einem lokalen Festempfang. Die Informatik-Kontaktmessen im Mai und November waren gut besucht. Durch infos und seine Firmenmitglieder konnten 6 Deutschlandstipendien gefördert werden. Die Absolventenfeier der Informatik wurde unterstützt und es wurden erneut 10 infos-Preise an die besten Studierenden vergeben. In 2024 gab es wieder eine vermehrte Nachfrage nach Tagungsmanagement durch infos, sodass infos das Teilnehmermanagement von 2 Tagungen durchgeführt hat. Die Fachschaft wurde für die Vorkurse „Java“ und „Theoretische Informatik“ für die Erstsemester sowie den Master Erstsemesterabend unterstützt. Das aus der Initiative „Informatik in Schulen“ entwickelte Weißbuch wurde mit der Unterstützung des Kuratoriums an die entsprechenden Ministerien versendet. Die Geschäftsstelle wird seit November von einer studentischen Hilfskraft unterstützt. |
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4: |
Die Mitgliederzahl des Vereins ist gegenüber dem Vorjahr etwas zurückgegangen. |
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5: |
Die Ergebnisse der Kuratoriumssitzung sind in die jeweiligen TOP dieser Mitgliederversammlung eingeflossen. |
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6: |
Das Kuratorium hat den Jahresabschluss 2023 festgestellt und den Wirtschaftsplan 2025 verabschiedet. 2023 wurde mit einem Überschuss abgeschlossen. Die Rechnungsprüfung des Jahresabschlusses 2023 ergab keine Beanstandungen. Den Rechnungsprüfern wird der Dank der Versammlung ausgesprochen. |
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7: |
Der Vorstand wird für das Wirtschaftsjahr 2023 einstimmig entlastet. |
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8: |
Herr MD Stefan Krebs wird als Kurator einstimmig wiedergewählt. Die Mitglieder danken dem auf eigenen Wunsch ausscheidenden Kurator Herr Fischer für seine Mitarbeit. |
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9: |
Die Position des/der Vorstandsvorsitzenden ist weiterhin vakant und es konnte kein/e Kanditat/in für den Vorsitz gefunden werden. Deshalb schlägt der Vorstand Satzungsänderungen vor, um die Aufgaben auf mehr Schultern zu verteilen. |
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10: |
Die vorgeschlagene Satzungsänderung wird mit einer Enthaltung angenommen. |
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11: |
Zu Rechnungsprüfern für das Haushaltsjahr 2024 werden einstimmig gewählt:
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12: |
Die Mitgliedsbeiträge bleiben für das Jahr 2025 unverändert. |
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13: |
Als voraussichtlicher Termin für die nächste Mitgliederversammlung wird Mittwoch, 12.11.2025, festgelegt. |
Eine Langfassung des Protokolls können Sie in der Geschäftsstelle einsehen.